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B250 | RI-609CG
AnfragenLadefläche (LxBxH): 2490x1305x480mm; Nutzlast: 720kg; Beladehöhe: 430mm; inkl. Auffahrrampe 1100mm
3 Tage
€ 90,00
WochenendeFr. 17.00 bis Mo. 08.00 Uhr
€ 82,00
WochenpreisMontag bis Samstag
€ 152,00
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UL280T | RI-781BF
AnfragenHochlader 700mm; Ladefläche (LxBxH): 2760x1700x1760mm; Nutzlast: 1000kg; Bordwand 400mm – 3x abnehmbar; Planengestell abnehmbar
3 Tage
€ 109,00
WochenendeFr. 17.00 bis Mo. 08.00 Uhr
€ 99,00
WochenpreisMontag bis Samstag
€ 175,00
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B250ALK | RI-972AK
AnfragenLadefläche (LxBxH): 2490x1280x1570mm; Nutzlast: 510kg; Alukoffer
3 Tage
€ 99,00
WochenendeFr. 17.00 bis Mo. 08.00 Uhr
€ 89,00
WochenpreisMontag bis Samstag
€ 175,00
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AK48 | RI-439DP
AnfragenAlukoffer Tandem; Ladefläche (LxBxH): 3550x1990x1980mm; Nutzlast: 770 – 1810kg; Gesamtlänge: 4800mm; Außenbreite: 2100mm; Gesamthöhe: 2650mm
3 Tage
€ 155,00
WochenendeFr. 17.00 bis Mo. 08.00 Uhr
€ 139,00
WochenpreisMontag bis Samstag
€ 299,00
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B280K | RI-52WB
AnfragenKipper mit Plane; Ladefläche (LxBxH): 2800x1160x800+280mm; Nutzlast: 1100kg
3 Tage
€ 125,00
WochenendeFr. 17.00 bis Mo. 08.00 Uhr
€ 109,00
WochenpreisMontag bis Samstag
€ 229,00
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AT2500K | RI-413AC
AnfragenPlateautransporter; Ladefläche (LxBxH): 4450x1590x2080mm; Nutzlast: 1930kg; Außenbreite: 2200mm; Hydraulisch kippbar
3 Tage
€ 145,00
WochenendeFr. 17.00 bis Mo. 08.00 Uhr
€ 129,00
WochenpreisMontag bis Samstag
€ 269,00
Verleihbedingungen
Alle Preise inkl. 20 % MwSt.
Alle Anhänger sind ausschließlich haftpflichtversichert. Der Übernehmer haftet ab der Übergabe für Beschädigungen oder Diebstahl! Während der Verleihdauer übernimmt der Vermieter KEINE HAFTUNG!
Abholung und Rückgabe während der Geschäftszeiten. (Sonderregelung in Ausnahmefällen)
Der Mietpreis + Kaution (1x € 150,-) sind in Bar bei Übernahme zu bezahlen!
Bei Auslandsfahrten (je nach Land unterschiedlich) ist eine erweiterte Kaution (2x € 150,-) sowie eine Kaskoversicherung Pflicht. Der Selbstbehalt ist ebenfalls im Voraus zu bezahlen. Für nicht EU Bürger verdoppelt sich die Kaution auf € 600,-.
Unsere Anhänger dürfen NICHT auf öffentlichen Flächen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.
Starke Verunreinigungen bzw. Ladegutreste sind vom Mieter zu entfernen. Reinigungskosten werden gesondert verrechnet.
Für Gesetzesübertretungen jeglicher Art haftet ausschließlich der MIETER! Die Vermieterdaten werden ohne Ausnahme an die Exekutivorgane weitergegeben.
Ladegut: die Ladung ist vom Mieter zu sichern, um Genehmigungen (z B.: Gefahrenguttransporte) muss sich der Mieter sorgen. Für Schäden am Ladegut übernehmen wir keine Haftung, eventuell Versicherung über Mieter
Der/die AbholerIn / LenkerIn des Zugfahrzeuges müssen die richtige Lenkerberechtigung besitzen! (falls notwendig E zu B, C oder D)
Vermieten an DRITTE ist UNTERSAGT und wird als Diebstahl zur Anzeige gebracht.
Alle Angaben ohne Gewähr! Druck- und Satzfehler vorbehalten! Als Gerichtsstand ist 4910 Ried i. Innkreis vereinbart. Die Anhänger bleiben immer unser uneingeschränktes Eigentum!